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   VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 193-IV-20   

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https://dejure.org/2021,5137
VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 193-IV-20 (https://dejure.org/2021,5137)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08.03.2021 - 193-IV-20 (https://dejure.org/2021,5137)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 08. März 2021 - 193-IV-20 (https://dejure.org/2021,5137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines in Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt befindlichen Beschwerdeführers wegen Nichtwahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 94-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 193-IV-20
    2. Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer von dem Beschwerdeführer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 94-IV-20 m.w.N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 102-IV-19
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.03.2021 - 193-IV-20
    1. Hinsichtlich der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 78 Abs. 2 SächsVerf) hat der Beschwerdeführer von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden gemäß § 110 Satz 2 SächsSVVollzG i.V.m. § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG i.V.m. § 356a StPO Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Anhörungsrüge als Teil des Rechtsweges: SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 102-IV-19 m.w.N.; st. Rspr.).
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